Statuten |
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1. NAME UND SITZ Die "Unigraphics Usergroup Schweiz" ist eine Vereinigung der schweizerischen Kunden, welche Produkte der Ein Vorstandsmitglied, in der Regel der Präsident , stellt seine Firmenadresse als Vereinsadresse zur Verfügung. 2. MITGLIEDSCHAFT Neue Anwender (Firmen) können auf Grund eines Antrages und Bezahlung des Mitgliedbeitrages an den Verein UGUSCH zu Mitgliedern des UGUSCH werden. Die Mitgliedschaft erlischt sobald der Jahresbeitrag nicht bezahlt wird. Die Mitgliedschaft berechtigt eine von der Vereinsversammlung festzulegende Anzahl von Personen pro Firma zur Teilnahme am Usermeeting. Zusätzliche Personen von Mitgliedsfirmen sowie Nichtmitglieder können nach Bezahlung einer Teilnahmegebühr ohne Stimmrecht am Usermeeting teilnehmen. Die Höhe des Mitgliedbeitrages sowie der Teilnahmegebühren wird durch die Vereinsversammlung festgelegt. 3. ZWECK
5.1 Usermeeting Jährlich wird ein Usermeeting durchgeführt. Die Einladungen erfolgen 6 Wochen im voraus schriftlich oder elektronisch. Das Usermeeting ist in drei Abschnitte gegliedert:
In der Arbeitssitzung werden Probleme und Wünsche besprochen und gemeinsam formuliert, z. B. Ermittlung der TOP-TEN zur Weiterbehandlung am internationalen Usermeeting. Vereinsadministration:
Aus der Reihe der Mitglieder wird ein 5-köpfiger Vorstand gewählt. Eine Amtszeit dauert 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Präsident wird von der Hauptversammlung gewählt, im übrigen organisiert sich der Vorstand selber. Der Vorstand zeichnet für den Verein kollektiv zu Zweien.
Aus der Reihe der Mitglieder werden 2 Rechnungsrevisoren an der Hauptversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. 6. AUFLÖSUNG Der Verein kann jederzeit aufgelöst werden, wenn dies das Usermeeting mit der einfachen Mehrheit beschliesst. Der Vorstand vollzieht die Auflösung des Vereins. 7. RECHTSKRAFT Die vorstehenden Statuten sind am Usermeeting vom 16. 6. 2000 genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt worden. Sie können am Usermeeting durch Beschluss mit einfacher Mehrheit jederzeit abgeändert oder revidiert werden. Schlieren, 16. Juni 2000 der Präsident der Aktuar |